Wichtige Behördengänge nach der Geburt

Viele Anträge müssen nach der Geburt ausgefüllt werden

Wird ein Baby geboren, muss es bei Versicherungen und Behörden angemeldet werden. Dies ist zum Beispiel deshalb wichtig, da nur dann Kinder- und Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Deshalb solltest du bereits jetzt wissen, welche Behördengänge du nach der Geburt deines Kindes machen musst. In der folgenden Liste sind alle wichtigen Aufgaben und Infos enthalten.

Wenn du möchtest, kannst du dir diese als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken: Checkliste Wichtige Behördengänge nach der Geburt (279 KB)

Geburtsurkunde

Was? Dies ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt deines Kindes und enthält unter anderem Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, sowie Datum und Ort der Geburt. Zudem werden die rechtlich geltenden Eltern eingetragen.
Die Geburtsurkunde wird meist beim Standesamt des Geburtsortes beantragt und ausgestellt. Manchmal wird ein Neugeborenes aber auch bereits im Krankenhaus angemeldet, so dass du sie nur noch im Standesamt abholen musst. Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das für viele weitere Behördengänge benötigt wird.
Wann? Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt.
Wo? Standesamt des Geburtsortes.
Wichtig! Personalausweis und Geburtsbescheinigung nicht vergessen!

Elterngeld

Was? Dieses Geld wird vom Staat zur Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage an Familien mit kleinen Kindern gezahlt. Damit können Eltern sich eine Auszeit nehmen, in der sie sich um den Nachwuchs kümmern können und nicht arbeiten gehen müssen.
Wann? Vor Ablauf der Mutterschutzfrist.
Wo? Elterngeldstelle
Wichtig Mitbringen musst du:
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Elterngeld.
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes.
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  • Bescheinigung über die durch den Arbeitgeber gewährte Elternzeit.
  • Einkommenserklärung und/oder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung für den Bemessungszeitraum.
  • Falls das Elterngeld allein beantragt werden soll, müssen die Unterlagen über das alleinige Sorgerecht beigelegt werden. In diesem Fall besser vorher bei der Elterngeldstelle über rechtliche Vorgaben informieren.
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

Elternzeit

Was? Elternzeit ist ein rechtlich garantierter Zeitraum mit unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Die Elternzeit kann von Vater, Mutter oder beiden in Anspruch genommen werden.
Wann? Innerhalb von sieben bis acht Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
Wo? Arbeitgeber
Wichtig! Der Antrag muss schriftlich erfolgen und Informationen über die Dauer der Elternzeit enthalten.

Kindergeld

Was? Das Elterngeld sind staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Anzahl, sowie dem Alter der Kinder abhängig sind.
Wann? Direkt nach der Geburt
Wo? Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes
Wichtig! Beachten musst du:
  • Die Geburtsurkunde muss im Original vorgelegt werden
  • Den Antrag kannst du bei der Familienkasse abholen oder ihn auf deren Website herunterladen und ausdrucken.

Krankenversicherung

Was? Damit Kosten einer möglichen Erkrankung übernommen werden, musst du dein Kind bei der Krankenversicherung anmelden.
Wann? Direkt nach der Geburt
Wo? Bei der Krankenkasse des meistverdienenden Elternteils
Wichtig! Geburtsurkunde im Original mitnehmen!

Vaterschaft anerkennen

Was? Bist du nicht mit der Mutter deines Kindes verheiratet, musst du die Vaterschaftsanerkennung beantragen.
Wann? Vor oder nach der Geburt
Wo? Standesamt, Amtsgericht, Jugendamt oder Notar
Wichtig! Mitbringen musst du:
  • Deinen Personalausweis
  • Deine (!) Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes

 

Diese Liste kannst du dir hier als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken: Checkliste Wichtige Behördengänge nach der Geburt (279 KB)

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